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Aktuelle Hygienevorschriften laut Landesregierung BW
Ab 8. März dürfen wir wieder unsere Behandlungen anbieten ! Natürlich unter Einhaltung aller Hygienevorschriften.
Bei den Behandlungen müssen Kunden und Beschäftigung eine medizinische oder FFP 2 Maske tragen.
Wenn bei eine Behandlung oder andere Gründe keine Masken getragen werden kann, müssen die Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest/Selbsttest haben.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch !
Eingestellt am 10.03.2021 von C. Sunjic
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